Ihr Scheidungsanwalt in Basel

Als Ihre erste Anlaufstelle für professionelle Unterstützung bei Ehescheidungen und Eheschutzmassnahmen in Basel stehen wir Ihnen in diesen herausfordernden Zeiten unterstützend zur Seite. Wir bieten individuell zugeschnittene Beratung und Unterstützung in allen Phasen Ihrer Trennung – von Fragen des persönlichen und Kindesunterhalts über das Sorgerecht bis hin zur Vermögensaufteilung. Unser Ziel ist es, Sie sicher durch die rechtlichen Herausforderungen zu führen und eine faire sowie gerechte Lösung für Sie zu erreichen.

Unsere Dienstleistungen

Der Weg durch eine Scheidung ist oft komplex und emotional anspruchsvoll. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, diesen Prozess für Sie so transparent und stressfrei wie möglich zu gestalten. Unsere spezialisierten Anwälte bringen nicht nur ein tiefes Verständnis des Familienrechts mit, sondern stehen Ihnen auch in emotional herausfordernden Momenten bei. Zu unseren Dienstleistungen gehören:

  • Komplexe rechtliche Fragen klären: Wir informieren Sie detailliert über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Ihre Rechte und Pflichten.
  • Stress reduzieren: Durch die Übernahme des gesamten Prozesses ermöglichen wir Ihnen, sich auf die wichtigen Dinge in Ihrem Leben zu konzentrieren.
  • Faire Lösungen aushandeln: Unsere erfahrenen Anwälte streben stets die bestmögliche Vereinbarung für Sie an.
  • Fehler vermeiden: Wir gewährleisten, dass alle notwendigen Dokumente korrekt ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden, um Verzögerungen oder negative Auswirkungen zu verhindern.

Kontakt
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – gemeinsam finden wir den Weg für Ihren nächsten Schritt.

Wie läuft eine Scheidung in Basel ab?

Dieser umfassende Leitfaden bietet Ihnen einen Schritt-für-Schritt-Überblick über den Scheidungsprozess in Basel.

Kosten einer Scheidung in Basel

Ein Überblick über die wesentlichen Kostenfaktoren einer Scheidung, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten.

Häufig gestellte Fragen zur Scheidung (FAQ)

Um Ihnen einen ersten Einblick zu geben, bieten wir eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Scheidung in Zürich mit kurzen, unverbindlichen Antworten. Es ist zu beachten, dass diese Auskünfte eine persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen können. Da jede Scheidungssituation ihre Besonderheiten hat, ist es essenziell, sich detailliert zu informieren und eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Für eine umfassende Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ist ein Anwalt für die Scheidung erforderlich?
Obwohl das Gesetz die Beauftragung eines Anwalts für eine Scheidung nicht zwingend macht, ist es dennoch äusserst empfehlenswert, sich rechtlich beraten und unterstützen zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen wichtige Informationen zu Ihren Rechten und Verpflichtungen geben, bei der Ausarbeitung erforderlicher Unterlagen assistieren und dafür sorgen, dass Ihre Belange im gesamten Prozess berücksichtigt werden. Besonders in komplizierten Situationen, wie bei Auseinandersetzungen um das Sorgerecht, Unterhaltsfragen oder der Teilung des Eigentums, kann die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand massgeblich sein. Mehr Informationen hierzu bieten wir in unserem Artikel Scheidung ohne Anwalt.
Einvernehmliche Einigung versus Scheidungsklage - Welche Unterschiede gibt es?
Eine gütliche Vereinbarung ist üblicherweise schneller, emotional weniger belastend und preiswerter im Vergleich zu einem Scheidungsverfahren. Im Rahmen einer gütlichen Trennung finden beide Seiten gemeinsam Lösungen für alle relevanten Scheidungsangelegenheiten, wie das Sorgerecht, Unterhaltsleistungen und die Verteilung des gemeinsamen Vermögens. Sollte keine Einigung möglich sein, wird ein Scheidungsverfahren notwendig. Dies zieht ein gerichtliches Verfahren nach sich, das in der Regel mehr Zeit und Geld in Anspruch nimmt und häufig emotional anstrengender ist. Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte unseren detaillierten Blogartikel.
Wie teuer ist eine Scheidung in Basel?
Die finanziellen Aufwendungen für eine Scheidung in Basel unterscheiden sich erheblich, je nachdem wie kompliziert der Fall gelagert ist und ob eine einvernehmliche Trennung oder ein Scheidungsprozess vorliegt. Für eine einvernehmliche Scheidung beginnen die Kosten in der Regel bei etwa 900 CHF, allerdings können zusätzliche Ausgaben für die Inanspruchnahme eines Anwalts und eventuell für Mediationsleistungen entstehen. Die Kosten für Scheidungsprozesse fallen aufgrund der längeren Dauer und den höheren Anwaltshonoraren signifikant höher aus. Es ist ratsam, sich im Vorfeld detaillierte Kostenvoranschläge von Ihrem Rechtsbeistand einzuholen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier.
Wann ist eine Scheidung rechtskräftig?
Die Rechtskraft einer Scheidung tritt ein, wenn das zuständige Gericht das endgültige Scheidungsurteil gefällt hat und die Möglichkeit zur Berufung, ohne dass eine solche von einer der beteiligten Parteien innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist genutzt wurde, verstrichen ist. Diese Berufungsfrist beläuft sich üblicherweise auf 30 Tage ab dem Tag, an dem das Urteil den Parteien zugestellt wurde. Nach Ablauf dieser Frist ohne Einlegung einer Berufung gilt die Scheidung als endgültig vollzogen, und die ehemaligen Eheleute gelten vor dem Gesetz nicht mehr als verheiratet.
Dauer einer Scheidung
Die Zeit, die eine Scheidung in der Schweiz in Anspruch nimmt, variiert erheblich, je nachdem, ob eine Einigung zwischen den Parteien besteht oder ob die Scheidung vor Gericht ausgetragen wird. Bei einer einvernehmlichen Regelung können die Formalitäten normalerweise innerhalb von einem bis sechs Monaten abgewickelt werden, sofern alle erforderlichen Dokumente richtig und vollständig eingereicht werden. Gerichtliche Scheidungsverfahren ziehen sich aufgrund von Streitigkeiten und der aktuellen Belastung der Gerichte oft über Monate oder sogar Jahre hin. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in unserem Blog.
Welche Dokumente benötige ich für die Scheidung?
Um eine Scheidung einzureichen, sind mehrere wichtige Dokumente notwendig. Dazu gehören die Heiratsurkunde, falls vorhanden die Geburtsurkunden aller Kinder, Nachweise über das Einkommen beider Partner, eine detaillierte Auflistung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Angaben zu bestehenden Lebensversicherungen und Rentenansprüchen. Bei einer gütlichen Einigung zwischen den Partnern muss zusätzlich eine Scheidungsvereinbarung vorgelegt werden, die sämtliche Absprachen hinsichtlich des Sorgerechts, der Unterhaltszahlungen und der Aufteilung des Vermögens dokumentiert.
Wie ist die Regelung des Sorgerechts nach einer Scheidung?
Nach der Gesetzesreform im Jahr 2014 ist in der Schweiz das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall. Das bedeutet, dass beide Eltern nach der Trennung im Grundsatz gleiche Rechte und Verpflichtungen bezüglich der Kinder behalten, ausser es gibt gewichtige Gründe für eine abweichende Regelung. Das Hauptziel dieser Regelung ist die Förderung des Kindeswohls und die Gewährleistung des Kontakts zu beiden Elternteilen. Sollten Differenzen bezüglich des Sorgerechts auftreten, kann eine gerichtliche Klärung hinsichtlich des Sorgerechts und der Umgangsrechte notwendig werden.
Wo sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Scheidungen zu finden?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Scheidungen in der Schweiz finden sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Die Webseite ch.ch dient als nützliche Anlaufstelle für Basisinformationen und stellt Verweise zu den entsprechenden Ämtern und Gerichtsinstanzen bereit.
Wer übernimmt die Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung?
In der Schweiz obliegt die finanzielle Verantwortung für den Unterhalt der Kinder nach der Scheidung beiden Elternteilen. Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht den Lebensmittelpunkt haben, ist in der Regel verpflichtet, Kindesunterhalt zu leisten. Die Festlegung des Unterhaltsbetrags basiert auf den Lebensbedürfnissen der Kinder sowie den finanziellen Kapazitäten des unterhaltspflichtigen Elternteils. Darüber hinaus kann Anspruch auf Ehegattenunterhalt bestehen, insbesondere wenn zwischen den Ehepartnern ein erhebliches Einkommensungleichgewicht vorliegt und einer der Partner während der Ehe wirtschaftlich vom anderen abhängig gewesen ist.
Wie wird die berufliche Vorsorge im Falle einer Scheidung behandelt?
Im Zuge einer Scheidung erfolgt die Teilung der während der Ehezeit angesammelten Guthaben in der beruflichen Vorsorge (Beiträge zur Pensionskasse) normalerweise zu gleichen Teilen unter den Ehepartnern. Diese Regelung findet ebenfalls Anwendung, sollte einer der Ehegatten schon Rentenleistungen erhalten. Ziel dieser Aufteilung ist es, eine gerechte Altersvorsorge für beide Seiten zu gewährleisten. Es ist von Bedeutung, diese Ansprüche zeitnah zu regeln und alle erforderlichen Auskünfte bei der Pensionskasse einzuholen.
Wie erfolgt die Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung?
In einer Scheidung ohne vorliegenden Ehevertrag basiert die Teilung des Vermögens auf dem Prinzip der Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet, dass alles, was die Partner während der Ehezeit erwirtschaftet und erlangt haben, grundsätzlich zu gleichen Teilen zwischen ihnen aufgeteilt wird. Vermögensgegenstände, die als persönliches Eigentum gelten, wie zum Beispiel Erbschaften, persönliche Sachen oder bereits vor der Ehe vorhandenes Vermögen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Die genaue Verteilung des Vermögens kann je nach den individuellen Gegebenheiten des Falles variieren und erfordert oft eine detaillierte Betrachtung.
Ist es möglich, nach der Scheidung den Geburtsnamen wieder anzunehmen?
In der Schweiz haben Geschiedene das Recht, nach der Scheidung zu ihrem Geburtsnamen zurückzukehren. Hierfür ist eine offizielle Mitteilung an das zuständige Zivilstandsamt notwendig. Diese Option ist unabhängig von den Beweggründen für eine Namensänderung bei der Eheschliessung gegeben und kann einen bedeutenden Schritt der persönlichen Neuausrichtung nach der Auflösung der Ehe bedeuten.
Wie leite ich eine Scheidung ein?
Zur Einleitung einer Scheidung ist die Einreichung eines entsprechenden Antrags beim zuständigen Familiengericht notwendig. Im Rahmen einer einvernehmlichen Trennung stellen beide Partner gemeinschaftlich einen Antrag, in welchem sie bereits eine Einigung hinsichtlich der Scheidungskonsequenzen wie dem Sorgerecht, Unterhaltsvereinbarungen und der Aufteilung des Vermögens erzielt haben. Sollte es zu einer Scheidung kommen, bei der eine Einigung aussteht, wird der Antrag von einem der Ehegatten eingereicht, woraufhin das Gericht über die kontroversen Themen entscheidet. Für weiterführende Informationen verweisen wir auf unseren detaillierten Blogartikel.
Ist eine räumliche Trennung während der Trennungsphase erforderlich?
Im Schweizerischen Scheidungsrecht ist festgelegt, dass Eheleute für eine bestimmte Zeitdauer räumlich getrennt leben müssen, bevor sie die Scheidung beantragen können. Diese vorgeschriebene Trennungszeit soll den Partnern die Möglichkeit bieten, über ihre Beziehung zu reflektieren und ihre Angelegenheiten zu ordnen. Die Länge dieser Phase kann unterschiedlich sein, besonders bei dem Wunsch nach einer einvernehmlichen Scheidung kann sich die Zeitspanne verkürzen.
Welche Bedingungen müssen für eine einvernehmliche Scheidung erfüllt sein?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es erforderlich, dass beide Partner die Entscheidung zur Auflösung der Ehe gemeinsam treffen und sich über sämtliche damit in Verbindung stehende Punkte wie das Sorgerecht für Kinder, Unterhaltsleistungen, die Teilung des Vermögens sowie etwaige Verbindlichkeiten einigen. Diese Absprachen werden in einer Scheidungsvereinbarung dokumentiert, die zur Bestätigung dem Gericht vorgelegt wird. Die gegenseitige Bereitschaft zur Kompromissfindung und die Fähigkeit, gemeinschaftlich zu entscheiden, sind essenziell.